Im Blickpunkt
Die EU-Kommission hat Defizite bei der Umsetzung der EU-Vorschriften zum Verbot der Antidiskriminierung aufgrund des Geschlechts in Beschäftigung und Beruf in Deutschland festgestellt. Infolgedessen wurde Deutschland am 8.10. aufgefordert, nationale Rechtsvorschriften zu schaffen, die das geforderte Schutzniveau gewährleisten. Erhält die Kommission keine zufriedenstellende Antwort, kann sie den EuGH mit der Angelegenheit befassen und bei weiterhin mangelnder Umsetzung eine Geldbuße auferlegen lassen. Welche Auswirkungen dies auf die noch junge nationale Rechtsprechung haben wird, muss sich noch zeigen (vgl. dazu demnächst die Erste Seite von Bissels).
Armin Fladung, Verantwortlicher Redakteur im Arbeitsrecht