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BB 2009, 467
 

Im Blickpunkt

Abbildung 2

Der Frage, ob das im Rahmen des “Tipke-Urteils” vom BFH festgestellte Vollzugs- und Erhebungsdefizit tatsächlich eine nachträgliche verfahrensrechtliche Änderung begründen kann, gehen Balmes/Graessner nach. Für Organschaftsfälle enthält das JStG 2009 Sonderregelungen für Unternehmen der Kredit- und Versicherungswirtschaft, die speziell bei der Einkommensermittlung und beim DBA-Schachtelprivileg zu praktischen Schwierigkeiten führen. Diese stellen Heurung/Seidel dar. Die Grunderwerbsteuer als wesentliches Element der Kosten einer Unternehmensreorganisation behandeln Lohmann/von Goldacker/Zeitz.

Udo Eversloh, Ressortleiter Steuerrecht

 
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