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BB 2024, 65
 

Im Blickpunkt

Abbildung 2

Nach einem Jahr Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) zieht das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eine positive Bilanz (vgl. PM BAFA – vom 21.12.2023). Seit dem 1.1.2023 müssen Unternehmen mit mehr als 3 000 Mitarbeitenden und seit dem 1.1.2024 Unternehmen mit über 1 000 Beschäftigten die Vorgaben des LkSG erfüllen. Die verpflichteten Unternehmen würden die Anforderungen des LkSG größtenteils erfolgreich umsetzen und damit aktiv zur Verbesserung der Menschenrechtslage in globalen Lieferketten beitragen. Das BAFA habe die Unternehmen bei ihren Anstrengungen sowohl unterstützt als auch kontrolliert, bislang aber noch keine Sanktionen verhängt. BAFA-Präsident Torsten Safarik: “Wir fordern die Unternehmen, aber wir überfordern sie nicht. Einige Unternehmen sind weiter als andere, aber jedes Unternehmen darf einen Lernprozess durchlaufen. In diesem Jahr war es uns wichtig, dass die Unternehmen diesen Lernprozess anstoßen. Wir haben die Unternehmen mit einem umfangreichen Informationsangebot und einem stets offenen Ohr unterstützt. Wir stehen fest an der Seite der Unternehmen, die sich auf den Weg machen, die Sorgfaltspflichten zu erfüllen und die Menschenrechte in ihren Lieferketten verbessern wollen. Jedem Unternehmen, das das Gesetz erfüllen will, wird das auch gelingen.” Das BAFA stellt fest, dass einige Unternehmen versuchen, die Pflichten nach dem LkSG pauschal an ihre Zulieferer weiterzugeben, bspw. durch vertragliche Zusicherungen. Generell gelte, dass eine Übertragung von Pflichten aus dem LkSG an Zulieferer nicht zulässig ist. Die im LkSG verankerten Prinzipien der Angemessenheit und Wirksamkeit gäben verpflichteten Unternehmen bei der Erfüllung ihrer Sorgfaltspflichten auf, risikobasiert vorzugehen und begrenzen zugleich die Weitergabe von Pflichten aus dem LkSG an Zulieferer. Das BAFA setze auch im kommenden Jahr auf einen kooperativen Ansatz, der darauf abzielt, dass Unternehmen gemeinsam mit ihren Zulieferern die Menschenrechtslage in ihren Lieferketten kennen und verbessern. Und schließlich: Delivery announced – Die EU-Lieferketten-RL kommt – vgl. dazu Schäfer, Die Erste Seite, BB Heft 3/2024 (in diesem Heft) sowie Die Woche im Blick, Wirtschaftsrecht, BB Heft 1-2/2024. Zum LkSG-Umsetzungsbedarf vgl. auch Kramer/Schunder, BB 2024, 74 ff. (in diesem Heft).

Uta Wichering, Ressortleiterin Wirtschaftsrecht

 
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