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BB 2019, 129
 

Im Blickpunkt

Abbildung 4

Noch ist weiterhin unklar, ob der Brexit – wenn er denn kommt – mit oder ohne Austrittsabkommen erfolgen wird. Am 15.1.2019 hat das britische Unterhaus das vorliegende Abkommen über einen geordneten Austritt aus der EU abgelehnt. Es droht daher ein chaotischer Austritt, sei dies am 29.3.2019 oder aber auch später. Denn derzeit sei das einzige, was man wisse, so Martin Wansleben, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) in einem Radiointerview mit SWR2: “Das, was gut gewesen wäre für die deutsche Wirtschaft oder für die englische, europäische und deutsche Wirtschaft, wird nicht kommen, nämlich das vernünftige Abkommen.” Er hofft daher auf irgendwie pragmatische Lösungen. Die Verbindung zwischen Großbritannien und Europa, wirtschaftlich gesehen, sei so eng, dass eigentlich eine Grenze da nicht funktioniere. Also müsse man irgendwie hoffen, dass es irgendwie funktioniere (s. News DIHK vom 16.1.2019, abrufbar unter www.dihk.de). “Irgendwie” untermauert die von Wansleben letztlich gezogene Conclusio: “Also, auf ein Chaos so richtig vorbereitet sein, das stelle ich mir sehr schwierig vor.” Deutliche Worte findet auch VDMA-Präsident Carl Martin Welcker, der die Entscheidung des britischen Unterhauses als unverantwortlich kritisiert (s. die Meldung VDMA vom 16.1.2019 abrufbar unter www.vdma.org). Leidtragende dieser massiven Unsicherheiten sind letztlich die Unternehmen und Bürger. Ob das von der Bundesregierung vorgelegte Brexit-Übergangsgesetz (19/5313), das der Bundestag am 17.1.2019 (nach Drucklegung) beschließen will, helfen kann, die Folgen abzufedern, ist fraglich, wird das Gesetz doch von vielen Experten als nicht weitreichend genug bewertet (s. hib-Meldung Nr. 39 vom 14.1.2019).

Dr. Martina Koster, Ressortleiterin Wirtschaftsrecht

 
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