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BB 2024, 149
 

Im Blickpunkt

Abbildung 9

Den Vorschlag für ein hauptsitzbasiertes Steuersystem für KMU mit Betriebsstätte im innereuropäischen Ausland hat die EU-Kommission vorgelegt. Nach diesem Vorschlag sollen Unternehmen die Möglichkeiten erhalten, sich ausschließlich an die Finanzbehörde des Hauptsitzes zu wenden. Der Vorschlag ist Teil des Entlastungspakets für klein- und mittelständische Unternehmen (KMU). Eingeführt werden soll ein optionales Steuersystem für KMU, soweit diese eine oder mehrere grenzüberschreitende Betriebsstätten im innereuropäischen Ausland betreiben. So soll durch eine Steuervereinfachung die Hemmschwelle für Unternehmen gesenkt werden, damit die Betätigung im EU-Binnenmarkt zunimmt. Das Akronym für dieses Vorhaben ist HOT (“Head Office Tax System”). KMU sollen die Zuständigkeit einer einzigen Steuerbehörde wählen können. Ein One-Stop-Shop der Finanzbehörde. Auf den ersten Blick können durch den Vorschlag, ein vertrautes Steuersystem für die gesamte EU zu wählen, die Befolgungskosten und nicht zuletzt Sprachbarrieren mit Finanzbehörden gesenkt werden. Durch die Ausübung der Option des hauptsitzbasierten Steuersystems kann eine umfängliche Beratung “aus einer Hand” möglich sein, wenn das Unternehmen seinen Hauptsitz in Deutschland hat. Wird HOT die hohen Hürden des Einstimmigkeitsprinzips der 27 Mitgliedstaaten im Rat der EU überwinden und damit über den derzeitigen Status “Vorschlag” hinausgelangen? Zweifel sind angebracht. Sollten die Finanzverwaltungen der 27 EU-Staaten zu einer derart engen grenzüberschreitenden Zusammenarbeit in der Lage sein? Es wäre eine echte Herausforderung. Noch schwerwiegender dürfte aber die Verständigung der Mitgliedstaaten über den Austausch der Steuereinnahmen sein. Bei Geld sind sich die EU-Mitgliedstaaten ja nicht besonders einig.

Prof. Dr. Michael Stahlschmidt, Ressortleiter Steuerrecht

 
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