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BB 2023, 897
 

Im Blickpunkt

Abbildung 2

Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann hat am 18.4.2023 ein Eckpunktepapier zur Modernisierung des deutschen Schiedsverfahrensrechts vorgelegt (vgl. PM BMJ vom gleichen Tag). Die Vorschläge zielten darauf, die Attraktivität Deutschlands als Schiedsstandort im internationalen Wettbewerb weiter zu stärken und das Schiedsverfahrensrecht an die Bedürfnisse der heutigen Zeit anzupassen. Hierzu erklärt Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann: “Deutschland verfügt über eine hochentwickelte Rechtsordnung und ist Heimat exzellenter Juristinnen und Juristen. Der Streitbeilegungsstandort Deutschland hat deshalb großes Potential. Unser Ziel ist es, ihn zu stärken. Dazu wollen wir sowohl die staatliche Gerichtsbarkeit als auch die Schiedsgerichtsbarkeit noch leistungsfähiger machen. Das Eckpunktepapier zu den Commercial Courts war ein erster wichtiger Schritt. Mit der Modernisierung des Schiedsverfahrensrechts gehen wir das nächste Vorhaben an. Das deutsche Recht ist bereits heute schiedsfreundlich, aber Gutes kann immer noch besser werden. Mit unserer Reform werden wir der Digitalisierung Rechnung tragen – sowie den Bedürfnissen nach mehr Transparenz und weniger Formalismus.” Das deutsche Schiedsverfahrensrecht ist im 10. Buch der Zivilprozessordnung (ZPO) geregelt. Es wurde zuletzt vor 25 Jahren umfassend reformiert und ist bereits heute schiedsfreundlich. Mit seiner Fortentwicklung solle das Recht an die voranschreitende Digitalisierung des Verfahrensrechts angepasst werden – sowie an verschiedene Entwicklungen in der internationalen und nationalen Handelsschiedsgerichtsbarkeit. Die schiedsrechtlichen Reformbestrebungen ergänzten das parallele Rechtsetzungsvorhaben des Bundesministeriums der Justiz zu den Commercial Courts. Durch beide Vorhaben solle der Streitbeilegungsstandort Deutschland insgesamt gestärkt werden: Er solle noch attraktiver werden für die Austragung von Handelsstreitigkeiten, gleichviel ob vor staatlichen Zivilgerichten oder vor nichtstaatlichen Schiedsgerichten. Vgl. hierzu auch die Meldung auf S. 898, in diesem Heft.

Uta Wichering, Ressortleiterin Wirtschaftsrecht

 
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