Im Blickpunkt
Im Focus der Sanierungstätigkeiten steht einmal mehr die Frage der Steuerfreiheit von Sanierungsgewinnen. Wie Braun/Geist offenlegen, besteht keine Planungssicherheit. Jahrelange Sanierungsbemühungen können rückwirkend durch ein BFH-Urteil durchkreuzt werden. Eine gesetzliche Klarstellung ist dringend geboten. Mehr Rechtssicherheit gewährleistet ein im Entwurf vorliegendes BMF-Schreiben zur Funktionsverlagerung. Dennoch besteht nach Auffassung von Looks/Freudenberg nach wie vor ein breiter Auslegungsspielraum. Leider hat die neue Bundesregierung diesen Punkt zwar in die Koalitionsvereinbarung aufgenommen, nicht aber in den Entwurf des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes.
Udo Eversloh, Ressortleiter Steuerrecht