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BB 2009, 2507
 

Im Blickpunkt

Abbildung 2

Im Focus der Sanierungstätigkeiten steht einmal mehr die Frage der Steuerfreiheit von Sanierungsgewinnen. Wie Braun/Geist offenlegen, besteht keine Planungssicherheit. Jahrelange Sanierungsbemühungen können rückwirkend durch ein BFH-Urteil durchkreuzt werden. Eine gesetzliche Klarstellung ist dringend geboten. Mehr Rechtssicherheit gewährleistet ein im Entwurf vorliegendes BMF-Schreiben zur Funktionsverlagerung. Dennoch besteht nach Auffassung von Looks/Freudenberg nach wie vor ein breiter Auslegungsspielraum. Leider hat die neue Bundesregierung diesen Punkt zwar in die Koalitionsvereinbarung aufgenommen, nicht aber in den Entwurf des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes.

Udo Eversloh, Ressortleiter Steuerrecht

 
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