Im Blickpunkt
Im Rahmen der EU-Entwaldungsverordnung hat die Europäische Kommission eine erste Benchmarking-Liste veröffentlicht, die Länder in die Risikokategorien “niedrig”, “Standard” oder “hoch” einstuft (vgl. EU-Kommission – Vertretung in Deutschland – PM vom 22.5.2025). Konkret berücksichtigt die Länderklassifizierung das Entwaldungsrisiko bei der Produktion der sieben Rohstoffe, die unter die Verordnung fallen: Rinder, Kakao, Kaffee, Ölpalme, Kautschuk, Soja und Holz. Diese Rohstoffe gelten als Hauptursache für Entwaldung. Vor der Veröffentlichung der Benchmarking-Liste hatten die EU-Staaten einvernehmlich eine positive Stellungnahme dazu abgegeben. Die Entwaldungsverordnung solle sicherstellen, dass wichtige Güter auf dem EU-Markt nicht zur Entwaldung und Waldschädigung sowohl in der EU als auch weltweit beitragen. Entwaldung und Waldschädigung seien wesentliche Treiber des Klimawandels und des Verlusts an biologischer Vielfalt. Die am 22.5.2025 veröffentlichte Risikoklassifizierung der Länder definiere den Umfang der Compliance-Kontrollen, die die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten für ein Land vorsehen müssen: ein Prozent für “niedriges Risiko”, drei Prozent für “Standard” und neun Prozent für “hohes Risiko”. So bringe beispielsweise die Beschaffung aus Ländern mit geringem Risiko vereinfachte Sorgfaltspflichten für Marktteilnehmer und Händler mit sich. Konkret bedeute dies, dass sie Informationen sammeln, aber keine Risiken bewerten und mindern müssen. Die Länder, die in dieser ersten Länder-Benchmarking-Liste als Länder mit hohem Risiko eingestuft sind, unterliegen Sanktionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen oder des Rates der EU bei Ein- oder Ausfuhren der relevanten Rohstoffe und relevanten Produkte. Das sind Belarus, die Demokratische Volksrepublik Korea (Nordkorea), Myanmar und Russland. Parallel zur Benchmarking-Liste hat die Kommission auch ein Arbeitspapier der zuständigen Kommissionsdienststellen veröffentlicht, das die Methodik erläutert, mit dem die Liste erstellt wurde. Das Länder-Benchmarking werde eine einfache, faire und kosteneffiziente Umsetzung der EUDR gewährleisten. Diese habe schon vor Inkrafttreten für mehr Transparenz in den Lieferketten gesorgt, positive Veränderungen sowohl im öffentlichen als auch im privaten Sektor ausgelöst und neue Marktchancen für entwaldungsfreie Produkte in der EU eröffnet. Das Gesetz tritt am 30.12.2025 für große Unternehmen und am 30.6.2026 für Kleinst- und Kleinunternehmen in Kraft. Vgl. zur Entwaldungsverordnung auch Habbe/Henneberg/Denzel, BB 2025, 579 ff. und Ruttloff u. a., BB 2024, 707 ff.
Uta Wichering, Ressortleiterin Wirtschaftsrecht