Im Blickpunkt
Das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 führt u. a. zu dem Effekt, dass bei der gewerbesteuerpflichtigen Veräußerung von Mitunternehmeranteilen immer noch Gewerbesteuer auf Gewerbesteuer zu zahlen ist. Ob dies außerbilanziell oder innerhalb des Jahresabschlusses zu korrigieren ist, ist nach wie vor nicht eindeutig geklärt. Der Gesetzgeber ist zur Präzisierung aufgerufen. Auch sollte erwogen werden, gesetzlich eine Verlagerung der Gewerbesteuerpflicht auf den Veräußerer vorzunehmen (vgl. dazu im Einzelnen Berendt/Arjes/Jeziorski, BB 2008, 1993 in dieser Ausgabe).
Udo Eversloh, Ressortleiter Steuerrecht