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BB 2023, 2817
 

Im Blickpunkt

Abbildung 2

Der Bundesrat hat in seiner 1038. Sitzung am 24.11.2023 dem Zukunftsfinanzierungsgesetz (ZuFinG) zugestimmt (vgl. Meldung Bundesrat Kompakt vom gleichen Tag). Ziel des Maßnahmenpaktes mit über 30 Artikeln sei es, kleinen und mittleren Unternehmen sowie Start-Ups den Zugang zum Kapitalmarkt zu erleichtern, Investitionen in Erneuerbare Energien besser zu fördern, steuerliche Regelungen für Investmentfonds an Vorgaben anderer EU-Staaten anzugleichen, dadurch den Wettbewerb zu stärken und den Standort Deutschland für nationale sowie internationale Investoren attraktiver zu machen. Aktienemissionen seien künftig auch auf der Grundlage der Blockchain-Technologie möglich. Mit dieser Weiterentwicklung des Rechtsrahmens für Kryptowerte solle Deutschland zu einem rechtssicheren Standort für diese Zukunftstechnologie werden, heißt es in der Gesetzesbegründung. Änderungen gäbe es auch bei den Haftungsregelungen für Crowdfunding-Projekte. Weitere Änderungen betreffen Vorgaben für Zahlungskonten-Vergleichswebseiten, Verbraucherdarlehensverträge und Restschuldversicherungen. Das Gesetz tritt weitgehend am Tag nach Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft, einige Regelungen bereits am 1.1.2024. Vgl. hierzu auch die BB-Beiträge zum Referentenentwurf Kuthe, BB 2023, 1603 ff., Haisch/Bindl/Zeidler, BB 2023, 1730 ff. sowie Löw/Daka, BB 2023, 1908 ff.

Uta Wichering, Ressortleiterin Wirtschaftsrecht

 
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