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BB 2024, 85
 

Im Blickpunkt

Abbildung 8

Der Beitrag im ZDF “Die geheime Welt der Superreichen – das Milliardenspiel”, ausgestrahlt am Dienstag, 12.12.2023 um 20:15 Uhr, in dem eine Veranstaltung mit dem Titel “Betreuung privater Vermögen und Familienunternehmen 2023” mit dem Auftritt der Leiterin des Referates IV D 4, Ministerialrätin G. H., im BMF vorkam, hat es in den Deutschen Bundestag geschafft. Gleich mehrere Abgeordnete stellten diesbezüglich Fragen an die Bundesregierung. Es ging dabei im Wesentlichen darum, ob es bei dem Auftritt von G. H. zur Verletzung von dienstlichen Pflichten gekommen ist. Zudem wurde nach der Höhe des Entgelts oder anderer geldwerter Vorteile im Rahmen dieser oder anderer Tätigkeiten in diesem Sachgebiet gefragt. Die Bundesregierung hat mit Drs. 20/9934 und Drs. 20/9902 nun geantwortet. Wer mit tiefgreifenden Antworten gerechnet hat, sieht sich enttäuscht. So ist zu erfahren, dass das Verhalten der Beamtin Gegenstand einer umfassenden dienstrechtlichen Prüfung sei. Die Frage, ob die Verfahrensvorgaben für Nebentätigkeiten beachtet worden seien, werde ebenfalls geprüft. Nach Ausführungen zur grundsätzlichen Zulässigkeit der Frage an sich werden aber auch die verfassungsrechtlichen Grenzen (BVerfGE 124, 161, 188) beschrieben. Die Beurteilung des dienstlichen Verhaltens von Beamtinnen und Beamten habe innerhalb der Schranken des Art. 33 Abs. 2 GG zu erfolgen. Danach habe der einzelne Beamte einen Anspruch auf ermessens- und beurteilungsfehlerfreie Entscheidung. Zudem gäbe es eine Verantwortlichkeit nur gegenüber dem Dienstherrn und auch nur dieser sei zur Beurteilung befugt (vgl. BVerfGE 9, 268, 283 f.). Aus der Fürsorgepflicht folge zudem, dass Beamte nicht Gegenstand parlamentarischer Kontrolle und öffentlicher Auseinandersetzung seien. Die Antworten schließen aber mit dem Hinweis, dass der Bundesfinanzminister eine generelle Prüfung der Verhaltensregelungen für Beamtinnen und Beamte des BMF in Auftrag gegeben habe. Insoweit hat der Beitrag, trotz der durchaus ernstzunehmenden methodischen und inhaltlichen Zweifel, im BMF scheinbar für Wirbel gesorgt.

Prof. Dr. Michael Stahlschmidt, Ressortleiter Steuerrecht

 
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