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BB 2009, 2171
 

Im Blickpunkt

Abbildung 2

Die Gesamtplanrechtsprechung wird von der Finanzverwaltung fast als Drohmittel benutzt, um steuergünstige Gestaltungen einzudämmen. Wie Jebens offenlegt, geht das zu weit. Immerhin gibt der II. Senat des BFH zu erkennen, dass er es als seine Aufgabe ansieht, die ratio legis von Steuergesetzen zu gewährleisten – unabhängig von einem rechtsgeschäftlichen Gestaltungswillen des Steuerpflichtigen. Verbrauchsteuer-Richtlinie und Biokraftstoffänderungsgesetz sind der Anlass für Stein/Pohl, aktuell die Grundzüge des Energiesteuerrechts darzustellen.

Udo Eversloh, Ressortleiter Steuerrecht

 
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