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BB 2021, 1971
 

Im Blickpunkt

Abbildung 16

Das Bundeskabinett hat nach einer Pressemeldung des BMAS am 4.8.2021 den Sozialbericht 2021 verabschiedet. Mit diesem dokumentiert die Bundesregierung Umfang und Bedeutung der sozialstaatlichen Leistungen zum Ende der aktuellen Legislaturperiode. Der Bericht umfasst nach der Meldung insbesondere die “klassischen” sozialpolitischen Bereiche Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsrecht und Arbeitsschutz, Alterssicherung, Gesundheit und Pflege sowie Rehabilitation und Teilhabe für Menschen mit Behinderungen. In dem Berichtsjahr bilden die Maßnahmen der Bundesregierung zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf Beschäftigte, Arbeitsuchende und Unternehmen angabegemäß einen besonderen Schwerpunkt. Zwar betont Hubertus Heil, Bundesminister für Arbeit und Soziales, in der Meldung zu Recht, dass die soziale Sicherung in Deutschland ein hohes und in der vorliegenden Krise verlässliches Gut darstellt, aber die mit dem Bericht vorgelegten Zahlen erscheinen dennoch schwindelerregend. Der Umfang der Sozialleistungen ist danach erheblich gestiegen. Insgesamt wurden 1,1 Billionen Euro für Sozialleistungen ausgegeben (plus 74,1 Mrd. Euro bzw. 7,1 % im Jahresvergleich 2019/2020). Die absolut größte Ausgabensteigerung entfällt berichtsgemäß mit 28,2 Mrd. Euro auf die Arbeitslosenversicherung (+ 28,2 Mrd. Euro). Grund dafür sei, dass mit dem Instrument der Kurzarbeit der Arbeitsmarkt in der Krise massiv gestützt wurde, da Entlassungen vermieden und Einkommenseinbußen abgefedert werden konnten. Weiter steht dem Bericht folgend einem Zuwachs der Sozialleistungen in 2020 – bedingt durch die COVID-19-Pandemie – eine Reduktion des nominalen Bruttoinlandsproduktes (BIP) um 3,4 % gegenüber. Deshalb steige die Sozialleistungsquote – das Verhältnis aller Sozialleistungen zum nominalen BIP – 2020 auf 33,6 %. 2019 habe die Sozialleistungsquote noch 30,3 % betragen. Nach dem Bericht könne mit einem deutlichen Rückgang der Sozialleistungsquote erst im Jahr 2022 gerechnet werden. Wer dies (gegen-)finanzieren soll – gegebenenfalls auch über einen noch länger andauernden Zeitraum – und aus welchen Mitteln, bleibt abzuwarten.

Dr. Christian Pelke, Redakteur Arbeitsrecht

 
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