Im Blickpunkt
Im Entwurf für das Gesetz zur Modernisierung und Entbürokratisierung des Steuerverfahrens, das am 23.7.2008 vom Bundeskabinett beschlossen wurde, ist ein Antragsrecht des Arbeitgebers für die zeitgleiche Prüfung durch die lohnsteuerliche Außenprüfung und die Prüfung durch den Träger der Rentenversicherung vorgesehen. Damit soll die Belastung des Arbeitgebers durch die doppelte Erteilung von Auskünften etc. vermieden werden. Ein formloser Antrag des Arbeitgebers genügt, ein Rechtsanspruch besteht jedoch nicht. Die Neuregelung soll zum 1.1.2010 in Kraft treten.
Armin Fladung, Verantwortlicher Redakteur im Arbeitsrecht