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BB 2023, 961
 

Im Blickpunkt

Abbildung 2

Das Europäische Parlament (EP) hat am 20.4.2023 (vgl. PM EP vom gleichen Tag) die ersten EU-Vorschriften zur Rückverfolgung von Kryptowertetransfers, zur Verhinderung von Geldwäsche sowie gemeinsame Regeln für Aufsicht und Kundenschutz gebilligt. Die Abgeordneten haben mit 529 Stimmen gegen 29 bei 14 Enthaltungen die erste EU-Regelung zur Rückverfolgung von Transfers von Kryptowerten wie Bitcoins und E-Geld-Token angenommen. Das Plenum gab außerdem mit 517 Stimmen gegen 38 bei 18 Enthaltungen endgültig grünes Licht für neue gemeinsame Regeln für die Aufsicht, den Verbraucherschutz und den Umweltschutz für Kryptowerte, einschließlich Kryptowährungen (Verordnung über Märkte für Kryptowerte, MiCA). Der im Juni 2022 informell mit dem Rat vereinbarte Gesetzentwurf enthalte Schutzmaßnahmen gegen Marktmanipulation und Finanzkriminalität. MiCA werde Kryptowerte abdecken, die nicht unter die bestehenden Rechtsvorschriften im Finanzdienstleistungsbereich fallen. Die wichtigsten Bestimmungen für Emittenten und Händler von Kryptowerten (einschließlich wertreferenzierter Token und E-Geld-Token) betreffen Transparenz, Aufdeckung, Genehmigung und Überwachung von Transaktionen. Die Verbraucher würden besser über die mit ihren Geschäften verbundenen Risiken, Kosten und Gebühren informiert werden. Darüber hinaus werde der neue Rechtsrahmen die Marktintegrität und Finanzstabilität durch die Regulierung öffentlicher Angebote von Kryptowerten unterstützen. Stefan Berger (EPP, DE), Berichterstatter für die Verordnung über Märkte für Kryptowerte: “Heutzutage existieren rund 10 000 verschiedene Krypto-Assets. Mit der MiCA-Verordnung bringen wir Ordnung in den wilden Westen der Blockchain-Welt. . . .” Vgl. hierzu auch den Beitrag von Michel/Schmitt, BB 2023, 905 ff. sowie die in diesem Verlag aktuell erschienene 2. Aufl. von Omlor/Link (Hrsg.), Kryptowährungen und Token, 2023.

Uta Wichering, Ressortleiterin Wirtschaftsrecht

 
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