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BB 2025, 1985
 

Im Blickpunkt

Abbildung 3

Die EU und die USA haben eine Gemeinsame Erklärung veröffentlicht, die einen Rahmen für einen fairen, ausgewogenen und für beide Seiten vorteilhaften transatlantischen Handel und Investitionen schafft (vgl. EU-Kommission – Vertretung in Deutschland, Meldung vom 21.8.2025). Sie baue auf der politischen Einigung von Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und US-Präsident Donald Trump vom 27.7.2025 auf. Die transatlantischen Beziehungen seien mit 1,6 Bill. Euro jährlich die wertvollsten Wirtschaftsbeziehungen der Welt. Das Abkommen sichere diese Beziehungen und Millionen Arbeitsplätze in der EU. Die Kommissionspräsidentin betonte, dass die EU stets das Beste für ihre Bürger und Unternehmen anstrebe: “Im Angesicht einer schwierigen Situation haben wir unseren Mitgliedstaaten und unserer Industrie geholfen und Klarheit und Kohärenz im transatlantischen Handel wiederhergestellt. Das ist nicht das Ende des Prozesses, sondern wir arbeiten weiterhin mit den USA zusammen, um mehr Zollsenkungen zu vereinbaren, um weitere Bereiche der Zusammenarbeit zu ermitteln und mehr Potential für das Wirtschaftswachstum zu schaffen.” Die Details der Erklärung: (1) Für die überwiegende Mehrheit der EU-Ausfuhren, einschließlich strategischer Sektoren wie Kraftfahrzeuge, Arzneimittel, Halbleiter und Holz, gelte ein Zollsatz von max. 15 % (all-inclusive, beinhaltet also auch bestehende MFN-Zölle). Sektoren, für die bereits Meistbegünstigungstarife von 15 % oder mehr gelten, unterlägen keinen zusätzlichen Zöllen. Für Personenkraftwagen und Kraftfahrzeugteile werden die 15 % parallel zum Start des EU-Verfahrens für Zollsenkungen für US-Erzeugnisse gelten. (2) Ab dem 1.9.2025 werde eine Reihe von Produktgruppen von einer Sonderregelung profitieren, bei der nur Meistbegünstigungstarife gelten. Dazu gehören nicht verfügbare natürliche Ressourcen (z. B. Kork), alle Flugzeuge und Luftfahrzeugteile, Generika und ihre Inhaltsstoffe sowie chemische Ausgangsstoffe. Beide Seiten unternehmen ehrgeizige Anstrengungen, um diese Regelung auf andere Produktkategorien auszuweiten – ein wichtiges Ergebnis für die EU. (3) Die EU und die USA beabsichtigen, ihre Volkswirtschaften vor Überkapazitäten im Stahl- und Aluminiumsektor zu schützen und an sicheren Lieferketten zu arbeiten. Dazu gehöre eine Zollkontingentslösung für EU-Ausfuhren von Stahl und Aluminium und deren Derivaten.

weg>Uta Wichering, Ressortleiterin Wirtschaftsrecht

 
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