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BB 2013, 3029
 

Im Blickpunkt

Abbildung 2

Die EU-Kommission hat am 25.11.2013 einen Vorschlag zur Änderung der Mutter-Tochter-Richtlinie vorgelegt, mit dem Schlupflöcher geschlossen werden sollen, die darauf zurückzuführen sind, dass Unterschiede in nationalen Steuersystemen ausgenutzt werden (PM der Kommission vom 25.11.2013). Der Vorschlag knüpft an den Aktionsplan der Kommission aus 2012 zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung an und soll die Steuerumgehung in Europa spürbar eindämmen. Mit den aktuell vorgesehenen Änderungen soll die Steuerbefreiung für Dividendenzahlungen einer Tochtergesellschaft an ihre Muttergesellschaft entfallen, wenn die Zahlungen im Sitzstaat der Tochtergesellschaft als “Schuldenrückzahlung” steuerlich abzugsfähig sind (Gestaltungen mit Hybridanleihen, vgl. Art. 4 Abs. 1 Buchst. a des RL-Vorschlags). Daneben ist eine allgemeine Regelung zur Verhinderung von Missbrauch vorgesehen. Danach sollen Mitgliedstaaten den in der Richtlinie gewährten Vorteil im Falle einer künstlichen Gestaltung entziehen, die dem wesentlichen Zweck dient, im Rahmen dieser Richtlinie einen unangemessenen steuerlichen Vorteil zu erlangen, und die Geist, Ziel und Zweck der herangezogenen Steuervorschriften zuwiderläuft (vgl. Art. 1a Abs. 1 des RL-Vorschlags). Transaktionen, Regelungen, Handlungen, Vorgänge, Vereinbarungen, Zusagen oder Verpflichtungen sollen als künstliche Gestaltung gelten, wenn sie die wirtschaftliche Realität nicht widerspiegeln (vgl. Art. 1a Abs. 2 des RL-Vorschlags). Der Richtlinienvorschlag ist abrufbar unter www.ec.europa.eu.

Markus van Ghemen, Ressortleiter Steuerrecht

 
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