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Im Blickpunkt

Abbildung 9

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat einen neuen Praxishinweis entwickelt, der Hilfestellungen zur Prüfung bestimmter nachhaltigkeitsbezogener Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor bereitstellt. Anlass sind gemäß PM des IDW vom 24.4.2023 die erweiterten Anforderungen nach der EU-Offenlegungs- und Taxonomie-Verordnung, die seit Jahresbeginn durch die sog. Level-II-Anforderungen konkretisiert werden. Hierzu verlange die EU-Offenlegungsverordnung von Finanzdienstleistern seit 2021 deutlich mehr Transparenz zu Nachhaltigkeitsrisiken. Seit Jahresbeginn gälten zudem die Level-II-Anforderungen nach der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1288 der EU-Kommission. Private und institutionelle Investoren sollten durch konkretisierte Berichtspflichten leichter erkennen, wie Finanzunternehmen mit Nachhaltigkeitsrisiken umgehen und wie nachhaltig angebotene Finanzprodukte sind. Betroffen seien bestimmte Kreditinstitute, Kapitalverwaltungsgesellschaften, Investmentvermögen und Versicherungsunternehmen. Die EU-Kommission wolle damit der Sorge begegnen, dass Finanzunternehmen ihre Produkte “grüner” oder “sozialer” machen könnten, als sie tatsächlich sind. “Die konkretisierten Offenlegungspflichten fördern die Transparenz. Sie leisten einen Beitrag, Greenwashing vorzubeugen und ermöglichen eine bessere Vergleichbarkeit von Finanzprodukten”, erläutere Prof. Dr. Klaus-Peter Naumann, Vorstandssprecher des IDW. Wirtschaftsprüfer prüften seit 2021 die Einhaltung der Anforderungen nach der EU-Offenlegungsverordnung. Vor dem Hintergrund erweiterter Prüfungsanforderungen habe das IDW den 2021 veröffentlichten IDW-Praxishinweis 2/2021 unter Berücksichtigung der Level-II-Anforderungen zum IDW-Praxishinweis 1/2023 weiterentwickelt. Dies betreffe etwa Hinweise zur Prüfung, ob Transparenzpflichten bei sog. Art. 8- oder Art. 9-Fonds zur Nachhaltigkeit eingehalten werden. – Mit dem Thema Nachhaltigkeitsberichterstattung, nämlich Wesentlichkeitsüberlegungen in der Umsetzung der Berichterstattungspflichten der EU-Taxonomie, beschäftigt sich auch der Aufsatz von Uschkurat/Säuberlich/Jordan in diesem Heft.

Gabriele Bourgon, Ressortleiterin Bilanzrecht und Betriebswirtschaft

 
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