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BB 2023, 1769
 

Im Blickpunkt

Abbildung 13

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat am 24.7.2023 erstmals Entwürfe für “Sektorleitlinien der Bundesregierung” (Hermesdeckungen) zur Konsultation vorgelegt. Das Instrument der Exportkreditgarantien, so die diesbezügliche PM des BMWK desselben Tags, sei ein wichtiger Bestandteil der deutschen Außenwirtschaftsförderung. Die Exportkreditgarantien schützten Exporteure und Banken vor wirtschaftlich und politisch bedingten Zahlungsausfällen. Mit den Garantieinstrumenten des Bundes seien günstigere Finanzierungskonditionen und auch eine politische Flankierung im Falle eines nicht reibungslosen Geschäftsverlaufs möglich. Die Sektorleitlinien enthielten Entscheidungskriterien für die Übernahme dieser Exportkreditgarantien und legten hierbei erstmals einen klimapolitischen Maßstab an. Die Sektorleitlinien beträfen drei Sektoren: Energie, Industrie und Transport. Eine Übertragung auf die Investitionsgarantien sei geplant und werde in Kürze erfolgen. Die Entwürfe der Sektorleitlinien seien im Interministeriellen Ausschuss und mit dem Bundeskanzleramt abgestimmt. Der Interministerielle Ausschuss für die Exportkreditgarantien sei das Gremium der Bundesregierung, das über die Deckungspolitik und die Anträge auf Übernahme von Exportkreditgarantien für Exportgeschäfte entscheidet. Neben dem federführenden BMWK gehörten dem Gremium das Bundesministerium der Finanzen (BMF), das Auswärtige Amt (AA) und das Ministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) an. Bis Ende August 2023 könnten Stellungnahmen eingereicht werden. Auch werde es ein Webinar zur Erläuterung der neuen Sektorleitlinien sowie einen Roundtable geben. Die Konsultation richte sich primär an Wirtschaftsverbände, Gewerkschaften und NGO, aber auch Stellungnahmen von anderen Stakeholdern seien willkommen. Interessierte Exporteure und Investoren sollten sich idealerweise über ihre Verbände einbringen. Die Sektorleitlinien sollen nach Ende der Konsultationsphase zum vierten Quartal 2023 verbindlich werden. Die ausführliche PM dazu finden Sie unter www.bmwk.de.

Gabriele Bourgon, Ressortleiterin Bilanzrecht und Betriebswirtschaft

 
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