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BM - Berater-Magazin
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BB 2025, 2325
 

Im Blickpunkt

Abbildung 5

Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) richtet einen dringenden Appell an die Bundesregierung (PM 13/2025 vom 26.9.2025) zur Unabhängigkeit der Steuerberatung aus Anlass des jüngst vorgelegten Referentenentwurfs zum Neunten Steuerberatungsänderungsgesetz (9. StBÄndG). Die Delegierten der 112. Bundeskammerversammlung beschlossen am 23.9.2025 einstimmig die Resolution “Rechtsstaatliche Unabhängigkeit sichern – Umgehung des Fremdbesitzverbots beenden”. Die BStBK fordert die Bundesregierung auf, die Umgehung des Fremdbesitzverbots durch ausländische Wirtschaftsprüfungsgesellschaften im 9. StBÄndG klar und rechtssicher auszuschließen Es gelte die Unabhängigkeit, den Mandantenschutz und die Funktionsfähigkeit der Steuerrechtspflege zu sichern. BStBK-Präsident Hartmut Schwab appellierte an die Bundesregierung: “Die unabhängige Steuerberatung darf nicht zum Spielball von Private Equity werden. Wir wollen keine Monopolbildung in der Steuerberatung. Das widerspricht den Grundfesten des Freien Berufs. Unser Berufsstand ist so vielfältig wie seine Mandanten und Mitarbeiter. So sind wir mit unseren über 100 000 Mitgliedern auch in ländlichen Regionen wichtige Arbeitgeber. Wir fordern die Bundesregierung auf, die Umgehung des Fremdbesitzverbots eindeutig und rechtssicher auszuschließen.” Wörtlich heißt es: “Steuerberaterinnen und Steuerberater sind Organ der Steuerrechtspflege, wie auch die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte Organ der Rechtspflege sind. Der Berufsstand steht für Unabhängigkeit, Verschwiegenheit und Gewissenhaftigkeit. Er hat schon immer gezeigt, dass auf ihn auch in schweren Krisen (wie in der Corona-Pandemie) Verlass ist. Zudem ist er eine wichtige Stütze für den Mittelstand – das Rückgrat der deutschen Wirtschaft.” Konkret befürchtet die BStBK, dass durch den Investorenerwerb von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften mittelbar Einfluss auf die deutschen steuerberatenden Berufsausübungs- bzw. Steuerberatungsgesellschaften genommen wird. Das Gesetzgebungsverfahren bleibt mit Spannung abzuwarten.

Prof. Dr. Michael Stahlschmidt, Ressortleiter Steuerrecht

 
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