Im Blickpunkt
Der BFH hat mit Urteil vom 17.7.2008 – I R 77/06 – seine Rechtsprechung zur sog. Theorie der finalen Entnahme aufgegeben. Sie betrifft die Pflicht eines Unternehmens, die in einem Wirtschaftsgut angesammelten stillen Reserven sofort aufzudecken, wenn dieses Wirtschaftsgut aus dem Inland in eine ausländische Betriebsstätte überführt wird. Eine derartige Pflicht hat der BFH nun verneint (PM BFH vom 8.10.2008). Koch kommentiert in einem Besprechungsaufsatz dieses Grundsatzurteil und zeigt die Praxisfolgen auf.
Gabriele Bourgon, Ressortleiterin Bilanzrecht und Betriebswirtschaft