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BB 2008, 2318
 

Im Blickpunkt

Abbildung 2

Die Abgeltungsteuer erweist sich als sehr komplex. Das zeigt anschaulich der Beitrag von Behrens (S. 2329), der sich der Vermeidung von Missbrauch der Abgeltungsteuer widmet. Progressiv zu versteuernde Einkommen bzw. den Unternehmenssteuern unterliegende Einkünfte sollen nicht in solche aus Kapitalvermögen umgewandelt werden können, um in den “Genuss” der Abgeltungsteuer zu gelangen. Unrecht kann auch durch den Gesetzgeber selbst begangen werden, was ggf. zu einem Amtshaftungsanspruch führt (dazu Kleinert/Podewils, S. 2329).

Udo Eversloh, Ressortleiter Steuerrecht

 
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