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BM - Berater-Magazin
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BB 2008, 1841
 

Im Blickpunkt

Abbildung 7

Das sog. “AGG-Archiv” der Anwaltskanzlei Gleiss Lutz, in dem Arbeitnehmer aufgelistet werden, die sich nur auf eine diskriminierende Stellenanzeige bewerben, um eine Entschädigung zu erhalten, ist laut baden-württembergischen Innenministerium (Schreiben vom 9.7.2008) in der bisher betriebenen Form mangels hinreichender Wahrscheinlichkeit von AGG-Hopping datenschutzrechtlich unzulässig. Das Betreiben einer anders konzipierten Warndatei ist aber nicht generell ausgeschlossen. Mückl stellt in seinem Beitrag erfolgreiche Taktiken im AGG-Diskriminierungsprozess dar und gibt auch entsprechende Klagemuster an die Hand.

Armin Fladung, Verantwortlicher Redakteur im Arbeitsrecht

 
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