Im Blickpunkt
Mit dem jüngsten Urteil des EuGH vom 12.2.2009 – C-466/07 – Rs. Klarenberg gegen Ferrotron – ist die Prognose, unter welchen Voraussetzungen ein Betriebsübergang bereits vorliegt noch wesentlich schwieriger geworden. Der EuGH nimmt nunmehr entgegen der ständigen BAG-Rechtsprechung an, dass ein Betriebsübergang auch bei Eingliederung des übertragenen Betriebsteils in die Organisationsstruktur des Erwerbers gegeben ist. Die Verortung dieser neuen Merkmale im Kontext der bisherigen Rechtsprechung nehmen Wißmann/Schneider in ihrem Aufsatz vor, während Muentefering die Praxisfolgen in seinem Kommentar darstellt.
Armin Fladung, Verantwortlicher Redakteur im Arbeitsrecht