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BM - Berater-Magazin
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BB 2009, 1125
 

Im Blickpunkt

Abbildung 4

Mit dem jüngsten Urteil des EuGH vom 12.2.2009 – C-466/07 – Rs. Klarenberg gegen Ferrotron – ist die Prognose, unter welchen Voraussetzungen ein Betriebsübergang bereits vorliegt noch wesentlich schwieriger geworden. Der EuGH nimmt nunmehr entgegen der ständigen BAG-Rechtsprechung an, dass ein Betriebsübergang auch bei Eingliederung des übertragenen Betriebsteils in die Organisationsstruktur des Erwerbers gegeben ist. Die Verortung dieser neuen Merkmale im Kontext der bisherigen Rechtsprechung nehmen Wißmann/Schneider in ihrem Aufsatz vor, während Muentefering die Praxisfolgen in seinem Kommentar darstellt.

Armin Fladung, Verantwortlicher Redakteur im Arbeitsrecht

 
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