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BB 2021, 1089
 

Im Blickpunkt

Abbildung 2

In einer öffentlichen Anhörung am 5.5.2021 im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts haben sich die Sachverständigen für umfassende Nachbesserungen an einem ansonsten begrüßenswerten Reformvorhaben ausgesprochen (hib-Meldung Nr. 611 vom 5.5.2021). Birgit Weitemeyer von der Hamburger Bucerius Law School erklärte, der Ausgangspunkt des Regierungsentwurfs, das Stiftungszivilrecht abschließend bundesrechtlich zu regeln, werde zu Recht einhellig positiv bewertet (pro Stiftung, contra Gesellschaft mit gebundenem Vermögen s. Plöger/Weitemeyer, BB 15/2021, “Die Erste Seite”). Kritikwürdig sei aber die Umsetzung. Eine erhebliche Einschränkung der Stifterfreiheit widerspreche dem sonst im Zivilrecht, im Vereins-, im Personengesellschaftsrecht und im Recht der GmbH verwirklichten Grundsatz der Privatautonomie. Stefan Stolte vom Stifterverband befürwortete vor allem eine Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen für Stiftungen in der Niedrigzinsphase, eine erleichterte Umwandlung in Verbrauchsstiftungen und ganz besonders das Stiftungsregister (s. hierzu ausführlich Stolte, BB 2021, 1026). Der Stiftungsrechtsexperte Angelo Winkler hält eine Reform für überfällig. Defizitär seien vor allem die Vorschriften für notleidende Stiftungen, bei denen eine Zulegung, eine Zusammenlegung oder auch eine Auflösung in Frage käme. Ein umfassender Beitrag zum Stiftungsrecht von Winkler erscheint in einer der kommenden Ausgaben des Betriebs-Berater. Das neue Stiftungsrecht ist auch Gegenstand der BB-Fachkonferenz “Stiftungen” 2021, die am 27.10.2021 im Steigenberger Frankfurter Hof unter Mitwirkung auch der Herren Stolte und Winkler stattfinden wird. Weitere Informationen können Sie abrufen unter https://veranstaltungen.ruw.de/veranstaltungen/wirtschaftsrecht/bb-fachkonferenz-stiftungen-2021/programm.

Dr. Martina Koster, Ressortleiterin Wirtschaftsrecht

 
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