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BB 2023, 1281
 

Im Blickpunkt

Abbildung 2

An einem Europäischen Patentgericht wurde seit Jahrzehnten gearbeitet und nun ist es soweit: Am 1.6.2023 (nach Drucklegung dieses Heftes) hat das Einheitliche Patentgericht (EPG) seine Arbeit aufgenommen und wird künftig mit unmittelbarer Wirkung für alle beteiligten EU-Mitgliedstaaten in einem einheitlichen Verfahren über die Verletzung und Gültigkeit von Patenten nach dem Europäischen Patentübereinkommen sowie dem neuen EU-Einheitspatent entscheiden, so die PM des Bundesjustizministeriums (BMJ) vom 30.5.2023. Das neue EU-Einheitspatent ist ebenfalls seit dem 1.6.2023 verfügbar. Das EU-Einheitspatent biete Schutz in allen teilnehmenden Staaten für weniger als 5 000 Euro für die ersten zehn Jahre Laufzeit. Auch die Rechtsdurchsetzung werde einfacher und kostengünstiger, denn zukünftig könne in einem einheitlichen Verfahren die Verletzung eines Patents in allen teilnehmenden Mitgliedstaaten unterbunden werden. In gleicher Weise könne auch die Wirksamkeit des Schutzrechts mit Wirkung für alle Mitgliedstaaten überprüft werden, damit Unternehmen im gemeinsamen Markt ihre wirtschaftlichen Entscheidungen zügig auf rechtssicherer Basis treffen können. An dem neuen System beteiligen sich 17 EU-Mitgliedstaaten und unterwerfen sich der Rechtsprechung des EPG (Deutschland, Frankreich, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Schweden, Slowenien), weitere EU-Mitgliedstaaten können sich anschließen. In den teilnehmenden Mitgliedstaaten werden erstinstanzliche Kammern eingerichtet. In Deutschland werde dies an den Standorten Düsseldorf, Hamburg, Mannheim und München der Fall sein. Das Berufungsgericht und das EPG als Organisation haben ihren Sitz in Luxemburg. Das EPG trete als weitere Option neben die nationalen Gerichtsbarkeiten, so dass nationale und europäische Rechtsprechung einander ergänzen werden. Die nationalen Gerichte in Deutschland blieben weiterhin zuständig für Streitigkeiten über deutsche Patente, die vom Deutschen Patent- und Markenamt nach dem Patentgesetz erteilt werden. In einer Übergangsfrist könnten auch Klagen aus Europäischen Bündelpatenten weiterhin vor den nationalen Gerichten geführt werden. Präsident des EPG Berufungsgerichts ist RiBGH a. D. Dr. Klaus Grabinski aus Deutschland, die Präsidentin der ersten Instanz, Florence Butin kommt aus Frankreich. Zur Einführung eines neuen Patentsystems in Europa vgl. auch Stief, BB 2023, 457 ff.

Uta Wichering, Ressortleiterin Wirtschaftsrecht

 
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