Im Blickpunkt
In der Zeit vom 1.3. bis zum 31.5.2014 finden die nächsten regelmäßigen Betriebsratswahlen statt; die Vorbereitungen laufen auf beiden Seiten in vielen Fällen schon jetzt auf Hochtouren. Dabei ist es auch für den Arbeitgeber wichtig, auf die Einhaltung der gesetzlichen Wahlvorgaben zu achten und richtige Wahlen möglichst frühzeitig sicherzustellen. Dies gilt umso mehr, als das BAG mit seinem Beschluss vom 27.7.2011 (BB 2012, 252) die Möglichkeiten des Arbeitgebers, im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes für zutreffende Wahlen zu sorgen, empfindlich eingeschränkt hat. Der Beitrag von Aßmuth/Mückl erläutert, wie der Arbeitgeber eine fehlerhafte Wahl vermeiden oder wenigstens beseitigen kann. Zumkeller geht im Editorial dieses Heftes nicht nur auf die (zusätzlichen) Herausforderungen ein, die die Rechtsprechung seit der letzten turnusmäßigen Betriebsratswahl für die Unternehmenspraxis begründet hat, sondern formuliert auch den Wunsch nach mehr Klarheit im Sinne praktikabler Lösungen. In seinem Standpunkt formuliert Felder ebenfalls wichtige Punkte mit Blick auf die bevorstehenden Betriebsratswahlen, denn das Vertrauen in die ordnungsgemäße Durchführung ist die Wurzel für das spätere Mandat des Betriebsrates, gleichauf mit einer hohen Wahlbeteiligung.
Armin Fladung, Verantwortlicher Redakteur im Arbeitsrecht