Im Blickpunkt
Die europäische Datenschutzgrundverordnung schreitet voran. Am 21.10.2013 hat der federführende Ausschuss für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres des Europäischen Parlaments (EP) mit großer Mehrheit seinen Bericht hierzu verabschiedet. Dies belegt erneut die Bedeutung, die dem Datenschutz auf EU-Ebene beigemessen wird. Im Ergebnis bedarf es praktikabler Lösungen, denn der strengste Datenschutz ist wirkungslos, wenn er in der Praxis kaum umsetzbar ist. Vor diesem Hintergrund wurden im Vergleich zum Kommissionsvorschlag zahlreiche Änderungen in die Kompromissanträge aufgenommen, die auch im Arbeitsrecht eine große Rolle spielen. So soll nach dem Willen des Ausschusses auch in Zukunft eine “freiwillige” Einwilligung im Beschäftigungsverhältnis erteilt werden können. Die Vorgaben des Art. 82 der Grundverordnung sollen durch Kollektivvereinbarungen spezifiziert werden können. Zudem soll eine Erleichterung des Konzerndatenschutzes vorgesehen werden. Der Ausschuss hat beschlossen, informelle Verhandlungen mit dem Rat und der EU-Kommission (sog. Trilog) aufzunehmen. Ziel wird es sein, den Verordnungsvorschlag möglichst in erster Lesung zu verabschieden. Ein Termin für die Abstimmung im Plenum des EP steht noch nicht fest.
Armin Fladung, Verantwortlicher Redakteur im Arbeitsrecht