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BB 2009, 2533
 

Im Blickpunkt

Abbildung 10

Nach dem Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG) müssen Neuverträge entsprechend formuliert werden. Inhaltlich schreibt das Gesetz vor, dass sich die Tantieme stärker am langfristigen Unternehmenserfolg ausrichtet. BASF-Vorstände müssen künftig zehn Prozent ihrer Bruttotantieme in Aktien des Unternehmens investieren, die für vier Jahre festliegen. Damit passt der weltgrößte Chemiekonzern BASF als erstes Dax-Unternehmen zum 1.1.2010 die Verträge seiner Vorstände an die neuen Bestimmungen des VorstAG an. Mit diesem Themenkomplex befassten sich bereits u. a. die Aufsätze von Langen/Schielke/Zöll (BB 2009, 2479) und von Annuß/Theusinger (BB 2009, 2434).

Armin Fladung, Verantwortlicher Redakteur im Arbeitsrecht

 
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