Im Blickpunkt
Nach dem Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG) müssen Neuverträge entsprechend formuliert werden. Inhaltlich schreibt das Gesetz vor, dass sich die Tantieme stärker am langfristigen Unternehmenserfolg ausrichtet. BASF-Vorstände müssen künftig zehn Prozent ihrer Bruttotantieme in Aktien des Unternehmens investieren, die für vier Jahre festliegen. Damit passt der weltgrößte Chemiekonzern BASF als erstes Dax-Unternehmen zum 1.1.2010 die Verträge seiner Vorstände an die neuen Bestimmungen des VorstAG an. Mit diesem Themenkomplex befassten sich bereits u. a. die Aufsätze von Langen/Schielke/Zöll (BB 2009, 2479) und von Annuß/Theusinger (BB 2009, 2434).
Armin Fladung, Verantwortlicher Redakteur im Arbeitsrecht