Im Blickpunkt
Der geplante ermäßigte Steuersatz für Beherbergungsleistungen ist umstritten. Neufang/Beißwenger sprechen das Folgeproblem an, ob und in welchen Fällen das Frühstück als Nebenleistung dazu anzusehen ist. Der Gesetzgeber ist zu einer klarstellenden Regelung aufgerufen. Ob die vom Bundestag am 4.12.2009 vorgesehene Ausformulierung dazu reicht, bleibt abzuwarten.
Udo Eversloh, Ressortleiter Steuerrecht