R&W Abo Buch Datenbank Veranstaltungen Betriebs-Berater
 
BM - Berater-Magazin
Header Pfeil
 
 
BB 2009, 2226
 

Im Blickpunkt

Abbildung 2

Die Übertragung von Vermögenswerten gegen als Sonderausgaben abziehbare Versorgungsleistungen ist seit 1.1.2008 nur noch im Zusammenhang mit der Übertragung eines Mitunternehmeranteils, eines (Teil-)Betriebs oder von GmbH-Anteilen möglich. von Oertzen und Stein untersuchen, in welchen Fällen eine steuergünstige Gestaltung speziell bei der Ablösung eines Vorbehaltsnießbrauchs durch Versorgungsleistungen im Wege der gleitenden Vermögensübergabe noch möglich ist. Exemplarisch für das Hotel- und Gaststättengewerbe zeigen Neufang und Beißwenger, dass die neu eröffnete Möglichkeit, ermäßigte Umsatzsteuersätze für bestimmte Lieferungen und sonstige Leistungen einzuführen, insbesondere im grenznahen Bereich zu erheblichen Wettbewerbsverzerrungen in der EU führt und gemeinschafts- sowie verfassungsrechtlich bedenklich ist. Sie kommen zum Ergebnis, dass das letzte Wort wohl vom EuGH gesprochen werden muss.

Udo Eversloh, Ressortleiter Steuerrecht

 
stats