Im Blickpunkt
Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und die Schauspielgewerkschaft Bundesverband Schauspiel e. V. (BFFS) haben mit der Produktionsallianz Bedingungen zum Einsatz von generativer Künstlicher Intelligenz (“KI”) in Filmproduktionen vereinbart. Damit sind auch die Tarifverhandlungen zur Anwendung von generativer KI erfolgreich abgeschlossen worden, nachdem zunächst Neuabschlüsse des TV FFS sowie des Schauspieltarifvertrages, eine tarifliche Einigung zur betrieblichen Altersversorgung und eine zu Nachwuchsfilmen im letzten Jahr von den Tarifpartnern erzielt wurden, so eine ver.di-Pressemitteilung vom 10.2.2025. Heinrich Schafmeister vom BFFS führte dazu aus: “Diese Vereinbarung zu KI ist in Deutschland wohl die erste auf tariflicher Ebene überhaupt. Unser Ziel war, uns gemeinsam mit unseren Tarifpartnern auf den Weg zu begeben, um den Umgang mit generativer KI so verantwortlich zu gestalten, dass einerseits unsere Arbeitgeber den technischen Fortschritt nicht verpassen und andererseits ein angemessener Schutz unserer Arbeit gewährleistet bleibt. Auf diesem Weg haben wir den ersten großen Schritt bewältigt und Zuversicht für weitere gewonnen.” Die Tarifregelung betrifft den Einsatz generativer KI, einer Unterform der Künstlichen Intelligenz, die aus Trainingsdaten Muster erlernt und unter Einsatz von Algorithmen neue Inhalte erzeugt. Herkömmliche KI-Technologie-Anwendungen, die bislang etwa zur Nachbildung oder Veränderung der Stimme oder der Bildaufnahmen von Filmschaffenden beispielsweise in der Postproduktion eingesetzt wurden, fallen nicht darunter. Der erreichte Tarifabschluss betrifft zunächst die schauspielerische Darbietung, sprich, wenn schauspielerische Arbeit mittels generativer KI bearbeitet, umgestaltet oder durch den Einsatz sogenannter Replikate, also digitaler Nachbildungen der Schauspielerinnen und Schauspieler, ersetzt wird. Regelungen zu Einwilligung und Vergütung sollen künftig sicherstellen, dass nicht über den Kopf der Schauspielerinnen und Schauspieler hinweg mit ihren digitalen Nachbildungen gearbeitet wird. Die Tarifregelung zum Einsatz generativer KI tritt am 1.3.2025 in Kraft und gilt zunächst bis zum 30.6.2026. Sie soll halbjährlich evaluiert werden, um mit der rasanten KI-Entwicklung in der Filmbranche Schritt halten zu können. Gemäß der Pressemitteilung werden die Gewerkschaften diesen Abschluss als Grundlage für den Einsatz generativer KI auch für die Beschäftigung und die Arbeit der weiteren Filmgewerke ansetzen.
Prof. Dr. Christian Pelke, Ressortleiter Arbeitsrecht