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BB 2009, 19
 

Im Blickpunkt

Abbildung 2

Die Erbschaftsteuerreform wartet auf ihre Bewährungsprobe in der Praxis. Einen Überblick über die nunmehr verabschiedete Fassung der Novelle sowie erste Gestaltungshinweise geben Hölzerkopf/Bauer. In der Praxis werden verfahrensrechtliche Fragen nicht selten vernachlässigt. Dabei hat der Steuerbürger einen Anspruch auf rechtmäßiges Verwaltungshandeln. Hogrefe macht dies anhand der Folgen einer Zuwiderhandlung im Bürgschaftsverhältnis deutlich. Ggf. kann der Bürge sogar von seiner Leistungspflicht befreit sein.

Udo Eversloh, Ressortleiter Steuerrecht

 
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