Im Blickpunkt
Bundesfinanzminister Peter Steinbrück hat in einem Schreiben an die Finanzminister der Länder darum gebeten, dass die Finanzämter in Krisenzeiten kulanter gegenüber Unternehmern und Selbstständigen sein sollen. Sie sollen ihren Ermessensspielraum bei Anträgen auf Stundung, Erlass, Vollstreckungsaufschub oder Anpassung der Vorauszahlungen möglichst weitgehend ausschöpfen. Leider nur ein Appell – rechtsmittelfest ist das nicht. Aber in Krisenzeiten zählt auch der gute Wille etwas. Zumindest werden hoffentlich Fälle auf der “Kippe” zu Härtefällen wohl kulanter behandelt. Oder?
Udo Eversloh, Ressortleiter Steuerrecht