Im Blickpunkt
Die gesetzgeberischen Maßnahmen zur Milderung der Folgen der Finanzkrise sind in vollem Gange. Auch auf das Arbeitsrecht sind Auswirkungen festzustellen; so kann nach dem neuen Finanzmarktstabilisierungsgesetz die Vergütung von Managern, deren Bank vom Stabilitätspakt profitiert, beschränkt werden (vgl. unten den Standpunkt von Uhl). Auch beim Mindestlohn ist Bewegung in das Gesetzgebungsverfahren gekommen: In Branchen, in denen 50 % der Beschäftigten nicht vom geltenden TV erfasst werden, soll ein Mindestlohn eingeführt werden können.
Armin Fladung, Verantwortlicher Redakteur im Arbeitsrecht