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BB 2009, 1469
 

Im Blickpunkt

Abbildung 4

Die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personal-Service-Agenturen (CGZP) wurde im Herbst 2002 von ursprünglich sechs Gewerkschaften des Christlichen Gewerkschaftsbundes (CGB) gegründet. Die CGZP hat am 24.2.2003 den ersten bundesweiten Flächentarifvertrag für Zeitarbeitsunternehmen mit der Interessengemeinschaft Nordbayerischer Zeitarbeitsunternehmen (INZ) abgeschlossen. Sie reagierten damit als erste auf das zum 1.1.2004 geänderte Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG). Nunmehr hat das ArbG Berlin am 1.4.2009 entschieden, dass die CGZP nicht tariffähig sei. Franzen nimmt in seinem Aufsatz zur Tarifzuständigkeit bei der Arbeitnehmerüberlassung kritisch Stellung, während Müntefering/Mehrens den Gerichtsbeschluss kommentieren.

Armin Fladung, Verantwortlicher Redakteur im Arbeitsrecht

 
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