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BB 2018, 1257
 

Im Blickpunkt

Abbildung 15

Das Bundeskabinett hat am 15.5.2018 den Jahresbericht “Bessere Rechtsetzung 2017” beschlossen. Mit dem Bericht – so die PM der Bundesregierung desselben Tags – werde dargestellt, wie die Gesetzgebung des Bundes Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und Verwaltung be- und entlaste und welche Maßnahmen sie ergriffen habe, um Belastungen in Zukunft möglichst niedrig zu halten. Hierzu Staatsminister Dr. Hendrik Hoppenstedt, MdB, Koordinator der Bundesregierung für Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung: “Ziel der Bundesregierung ist es, bürokratische Belastungen für Unternehmen in Deutschland systematisch zu reduzieren. Mit der 2015 eingeführten Bürokratiebremse haben wir bei nationalen Vorhaben ein deutliches Umdenken bei den Folgekosten gesetzlicher Regelungen erreicht. Von 2015 bis 2017 hat die Bürokratiebremse damit zu einer Entlastung der Wirtschaft um insgesamt 1,9 Milliarden Euro an jährlichem Aufwand beigetragen. Das ist ein großer Erfolg. In Zukunft müssen wir aber auch die Folgekosten europäischer Vorgaben stärker in den Blick nehmen und insofern zu einer wirksamen Begrenzung kommen. Im Mittelpunkt der Politik der Bundesregierung wird zudem ein drittes Bürokratieabbaugesetz stehen.” Nach dem Prinzip “one in, one out”, heißt es in der Unterrichtung des Bundestags durch die Bundesregierung (hib 324/2018 vom 17.5.2018), sollten da, wo durch Bundesministerien neue Belastungen für die Wirtschaft aufgebaut werden, an anderer Stelle Belastungen abgebaut werden. 2017 habe die Entlastung bei etwa 305 Mio. Euro gelegen. Allerdings habe der Erfüllungsaufwand, der für die Wirtschaft aus der Umsetzung von EU-Vorgaben entstand, 2017 um rund eine Milliarde Euro zugenommen. Die Bundesregierung setze sich auf EU-Ebene für eine Begrenzung des Erfüllungsaufwands und für eine gezielte Verringerung der Bürokratiekosten ein. Sie habe seit 2015 158 Vorhaben beschlossen, die unter die Bürokratiebremse fallen. Davon hätten 86 Vorhaben mit insgesamt rund 1,9 Mrd. Euro zu einem Anstieg des laufenden Erfüllungsaufwands geführt. Ihnen hätten 72 Vorhaben gegenübergestanden, die mit zusammen rund 2,8 Mrd. Euro zum Rückgang der Erfüllungsaufgaben beigetragen hätten.

Gabriele Bourgon, Ressortleiterin Bilanzrecht und Betriebswirtschaft

 
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