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BB 2013, 3049
 

Im Blickpunkt

Abbildung 10

Der Bundesrat hat am 29.11.2013 dem vom Bundestag bereits verabschiedeten steuerlichen Begleitgesetz zum Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) zugestimmt. Weitere Informationen dazu finden Sie im Wochenüberblick des Ressorts Steuerrecht auf S. 3030 in diesem Heft. “Das ist eine gute Nachricht für die deutsche Investmentbranche. Der Gesetzgeber schafft damit verlässliche steuerliche Rahmenbedingungen für offene und geschlossene Fonds”, kommentiert Thomas Richter, Hauptgeschäftsführer des deutschen Fondsverbands BVI, diese Entwicklung (www.bvi.de). Das AIFM-Steuer-Anpassungsgesetz (AIFM-StAnpG) regle die Besteuerung aller im KAGB regulierten Investmentvermögen und solle noch in diesem Jahr in Kraft treten. Mit dem Gesetz habe der Gesetzgeber nun auch die notwendigen steuerlichen Voraussetzungen für das Pension-Pooling in Deutschland geschaffen. Dabei verwalteten international tätige Unternehmen ihre Gelder zur Deckung von Pensionszusagen nicht dezentral in mehreren Ländern, sondern gebündelt in einem Vehikel. Dafür habe der Gesetzgeber bereits im KAGB die Investment-Kommanditgesellschaft (Investment-KG) eingeführt. “Pension-Pooling spart Kosten, ermöglicht ein einheitliches Risikomanagement und erhöht letztlich die Rendite der Arbeitnehmer”, so Richter. In anderen europäischen Ländern wie Luxemburg, Irland und den Niederlanden könnten internationale Unternehmen das Pension-Pooling bereits nutzen. Diesen Standortnachteil habe der Gesetzgeber jetzt beseitigt. Wenn das Vermögen zur Deckung von Betriebsrenten künftig hierzulande verwaltet werde, bleibe es unter der Aufsicht der BaFin. – Zur Neuregelung des Übergangs von steuerlich beschränkt passivierungsfähigen Verpflichtungen durch das AIFM-StAnpG und ihrer Auswirkung auf die M&A-Praxis erscheint in diesem Ressort in einer der nächsten Ausgaben ein Beitrag von Schultz/Debnar. In Heft 1 der ebenfalls in diesem Verlag publizierten Zeitschrift “Recht der Finanzinstrumente”, das im Februar erscheinen wird, werden sich Lübbehüsen/Jansen mit den Regelungen des AIFM-StAnpG beschäftigen.
Gabriele Bourgon, Ressortleiterin Bilanzrecht und Betriebswirtschaft

 
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