Im Blickpunkt
Der EuGH wird demnächst in einem Vorabentscheidungsersuchen des LAG Düsseldorf in der Rechtssache C-350/06 – Gerhard Schultz-Hoff – entscheiden. Die bisherige BAG-Rechtsprechung würde kippen, sollte der EuGH der Generalanwältin Trstenjak – wie in 90 % der Fälle – folgen. Der Arbeitgeber müsste zukünftig bei z. B. über dreijähriger ununterbrochener Krankheit des Arbeitnehmers für den in den drei Jahren insgesamt nicht genommenen Urlaub Urlaubsabgeltung zahlen, wenn das Arbeitsverhältnis aufgrund von Erwerbsunfähigkeit endet.
Armin Fladung, Verantwortlicher Redakteur im Arbeitsrecht