Im Blickpunkt
Im internationalen Recht “klemmt's” häufig. Ein Beleg dafür sind gIeich zwei Beiträge im vorliegenden Heft des BB: Im Gegensatz zur sehr detaillierten Regelung der Bewertung von inländischem Grundbesitz hat der Gesetzgeber die Bewertung ausländischen Grundbesitzes nur in Form eines Gesetzesbefehls ausgestaltet, sie mit dem gemeinen Wert vorzunehmen. Wie diese Regelungslücke zu schließen ist, zeigen Hecht/von Cölln. Zur Frage der (Europa-)Rechtswidrigkeit des § 13 Abs. 1 UmwStG 1995 bei ausländischen Verschmelzungen äußern sich Sedemund/Strnad.
Udo Eversloh, Ressortleiter Steuerrecht