Im Blickpunkt
Am 20.11.2020 berichtete die Tagesschau über eine Einigung der Großen Koalition über die verbindliche Einführung einer Frauenquote für Vorstände außerhalb der DAX-Unternehmen (Tagesschau online vom 20.11.2020). Demnach soll in allen Vorständen von börsennotierten und paritätisch mitbestimmten Unternehmen mit mehr als drei Vorstandsmitgliedern in Zukunft mindestens ein Mitglied eine Frau sein. Der Bund soll eine Vorreiterrolle einnehmen, weshalb für Unternehmen mit Mehrheitsbeteiligungen des Bundes eine Quote von 30 Prozent für Aufsichtsräte und eine Mindestbeteiligung in Vorständen vorgesehen ist (zur Frauenquote in Aufsichtsratsausschüssen bereits Dolzer/Steiner, BB 2020, 2293). Vor allem in der Unionsfraktion stößt der Entwurf auf wenig Gegenliebe (FAZ online vom 23.11.2020). Hans Michelbach (CSU, Vizechef des Parlamentskreis Mittelstand) spricht von einer “Überregulierung”. Auch der BDI und der BDA sind skeptisch ob der Neuregulierung. Man unterstütze zwar grundsätzlich das Ziel, Führungspositionen verstärkt mit Frauen zu besetzen. Ob eine starre Quote jedoch der richtige Weg sei oder dadurch nicht vielleicht sogar “in verfassungsrechtlich fragwürdiger Weise” in die Unternehmensfreiheit eingegriffen werde, sei fraglich.
Rebecca Marlow, Redakteurin Arbeitsrecht