Im Blickpunkt
Unlängst veröffentlichte das BAG seinen Jahresbericht 2019. Daraus ergibt sich ein Anstieg der Eingänge um 620 auf insgesamt 2 472 Sachen. Davon entfiel rund ein Drittel auf Revisionen und Rechtsbeschwerden im Beschlussverfahren. Weitere 63,83 Prozent der Eingänge waren Nichtzulassungsbeschwerden. Im vergangenen Jahr konnte das BAG 2 363 Sachen abschließen – immerhin 405 mehr als im Jahr 2018. Damit waren zu Beginn des Jahres 2020 noch 1 245 Sachen anhängig. Davon entfielen 820 auf Revisionen. Laut des Berichts hatten Rechtsbeschwerden und Revisionen eine Erfolgschance von 29,15 Prozent. Damit ist ein leichter Anstieg im Vergleich zum Vorjahr von 5,47 Prozent festzuhalten. Demgegenüber verzeichnete die Erfolgschance von Nichtzulassungsbeschwerden einen marginalen Rückgang von insgesamt 5,85 Prozent auf 4 Prozent. Auf die Untersuchung nach Rechtsgebieten hin stellte sich heraus, dass Sachen die Beendigung von Arbeitsverhältnissen betreffend am häufigsten eingegangen waren (26,98 Prozent aller Eingänge), dicht gefolgt vom Themengebiet Betriebsverfassung und Personalvertretung mit 21,56 Prozent. Nur rund 10 Prozent der Eingänge beschäftigten sich in der Hauptsache mit Ruhegeld (einschl. Vorruhestand) und Altersteilzeit. Das entspricht einer Anzahl von 243 Sachen. Dahingegen wurden 469 Streitigkeiten im Jahr 2019 aus demselben Themenbereich erledigt, was knapp 20 Prozent aller Erledigungen darstellt. Mit 22,51 Prozent wurden lediglich mehr Sachen aus dem Bereich Beendigung von Arbeitsverhältnissen abgearbeitet.
Rebecca Marlow, Redakteurin Arbeitsrecht