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BB 2012, 2977
 

Im Blickpunkt

Abbildung 2

In der öffentlichen Anhörung am 19.11.2012 zum Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des EuGH-Urteils vom 20.10.2011 – C-284/09 (“Streubesitzdividende”) haben Wirtschafts- und Bankenverbände die von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP geplante Steuerfreistellung von sog. Streubesitzdividenden übereinstimmend begrüßt. Der Bundesrat möchte das Urteil hingegen durch die Einführung einer Steuerpflicht derartiger Erträge umsezten. Jürgen Brandt (Präsident des Deutschen Finanzgerichtstags) hielt sowohl den Koalitionsentwurf als auch die Vorstellungen des Bundesrates für geeignet, “die unionsrechtswidrige Diskriminierung durch das bestehende Recht zu beseitigen”. Die Entscheidung für oder gegen eine Steuerfreiheit von Streubesitzdividenden sei im Wesentlichen eine “politische” Entscheidung. Eine Pflicht des Gesetzgebers zur Steuerfreistellung von Dividenden sei “weder aus unionsrechtlicher oder verfassungsrechtlicher Sicht erkennbar”. Auch habe das Gericht keine Vorgaben für eine Neuregelung gemacht (Quelle: hib vom 19.11.2012). Die weitere Entwicklung des Gesetzesvorhabens bleibt also spannend. Ob es Verhandlungsmasse im Vermittlungsausschuss wird?

Udo Eversloh, Ressortleiter Steuerrecht

 
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