Im Blickpunkt
In diesen Tagen sind zwei wichtige Neuerungen in Rechnungslegung und Enforcement zu verzeichnen: Zum einen ist die Rückstellungsabzinsungsverordnung, die für die Deutsche Bundesbank die verbindliche Grundlage zur Berechnung und Bekanntmachung einheitlicher Abzinsungssätze für bilanzielle Rückstellungen bildet, am 25.11.2009 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I, 3790) verkündet worden und am 26.11.2009 in Kraft getreten. Weitere Informationen dazu finden Sie unter www.bmj.de/bilmog.
Zum anderen hat die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) bekanntgegeben, dass sie nun auch einzelne Voranfragen zu konkreten Bilanzierungsproblemen von kapitalmarktorientierten Unternehmen beantworten kann. Dazu sind ein hinreichend konkretisierter Sachverhalt und dessen vom Unternehmen vorgeschlagene bilanzielle Behandlung – nebst einer Stellungnahme des (zuletzt) bestellten Abschlussprüfers – vorzulegen. Die Einzelheiten können Sie der Pressemitteilung vom 19.11.2009 entnehmen (www.frep.info).
Gabriele Bourgon, Ressortleiterin Bilanzrecht und Betriebswirtschaft