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BB 2022, 2005
 

Im Blickpunkt

Abbildung 8

Das Thema Übergewinnsteuer diskutieren die Regierungsparteien unterschiedlich. Die einen sind dafür, die anderen dagegen. Aus einer kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE (BT/Drs. 20/3116) geht hervor, dass es nunmehr auch von anderen gesellschaftlichen Akteuren oder anderen Bundestagsfraktionen Anstöße für gesetzliche Regelungen gibt. Mitarbeiter der Bundesministerien seien dabei zu prüfen, um ggf. Gesetzesentwürfe abzuleiten. Stellungnahmen von Interessenverbänden, externen Beratern und akademischen Institutionen werden eingeholt und eine Abstimmung mit anderen Bundesministerien erfolge. In diesem Zusammenhang stellt DIE LINKE einen umfangreichen Fragenkatalog mit immerhin 22 Fragen. So möchte sie als erstes wissen, welches Ziel die Bundesregierung mit der Prüfung der “Übergewinnsteuer” verfolge. Neben eher belanglosen Fragen, welche Ministerien beteiligt und was der Auslöser war, gibt es aber auch durchaus interessante Fragen. Sie fragt nach der makroökonomischen Auswirkung und nach der Bewertung, Einfluss auf Innovationstätigkeit, Gewinnverwendung, Gewinnhöhe und Steueraufkommen. Auch die Frage nach inhaltlichen Hürden (“zum Beispiel mit juristischem Hintergrund”) trat bei der Prüfung der “Übergewinnsteuer” auf, und wie diese aus Sicht der Bundesregierung ggf. überwunden werden kann. Es gibt auch noch Fragen zur Einbindung von externen Beratern und Lobbygruppen. Welche Frage aber nicht auftaucht, ist, wie sich die “Übergewinnsteuer” in das Leistungsfähigkeitsprinzip einfügt und erst recht nicht, wie sie definiert und berechnet werden soll. Ein scheinbar eher nebensächlicher Aspekt. Über die Antworten wird selbstverständlich berichtet.

Prof. Dr. Michael Stahlschmidt, Ressortleiter Steuerrecht

 
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