Im Blickpunkt
Am 9.11.2020 wurde der erste deutsche Commercial Court in Deutschland an den Standorten Stuttgart und Mannheim eröffnet. Er ist, so der baden-württembergische Justizminister Guido Wolf, “unsere Antwort auf die Frage, wie in Zukunft komplexe wirtschaftsrechtliche Rechtsstreitigkeiten auf fachlich höchstem Niveau schnell und effizient einer Lösung zugeführt werden” (s. PM Baden-Württemberg vom 9.11.2020; hierzu auch bereits Köhler/Hudetz, BB 2020, 2179 ff.). Ausweislich der PM besteht der Commercial Court Stuttgart aus einer spezialisierten Wirtschaftszivilkammer und einer Kammer für Handelssachen des LG Stuttgart. Erstinstanzlich fallen große Wirtschafts-Zivilverfahren in die Zuständigkeit des Gerichts, insbesondere gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten, Unternehmenskäufe und wirtschaftlich bedeutsame Streitigkeiten zwischen Unternehmen mit einem Streitwert ab zwei Mio. Euro. Für den Fall, dass die zweite Instanz angerufen wird, ist beim OLG Stuttgart ein Rechtsmittelsenat eingerichtet, der entsprechende Vorteile bietet wie die erste Instanz. Höchste wirtschaftsrechtliche Fachkunde der Richter, die alle in der Lage sind, die Verfahren – wenn gewünscht – auch auf Englisch zu führen, gewährleistet, dass der Commercial Court den Besonderheiten und Bedürfnissen großer, auch internationaler Wirtschaftsstreitverfahren gerecht wird. Längst gebe es gerade in diesen Verfahren einen internationalen Wettbewerb um effiziente Streitbeilegung, so Marjoke Breuning, Vizepräsidentin des BWIHK (s. PM BWIHK vom Nr. 85/2020 vom 9.11.2020). Dem stellen sich der Gerichtstandort Deutschland und die deutsche Justiz mit der Eröffnung des ersten deutschen Commercial Court.
Dr. Martina Koster, Ressortleiterin Wirtschaftsrecht