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BB 2024, 1537
 

Im Blickpunkt

Abbildung 2

Die Europäische Kommission hat am 11.6.2024 die zwölfte Ausgabe des EU-Justizbarometers veröffentlicht und darin die Justizsysteme der Mitgliedstaaten verglichen. Die essenzielle Bedeutung von Rechtsanwälten und ihren Berufsorganisationen beim Schutz von Grundrechten und Rechtsstaatlichkeit wird dabei explizit hervorgehoben (vgl. BRAK-Newsletter vom 21.6.2024). Das Justizbarometer gibt seit dem Jahr 2013 jährlich einen Überblick über Unabhängigkeit, Effizienz und Qualität nationaler Justizsysteme. Durch Abfrage zahlreicher Parameter solle eine Datengrundlage für die Vergleichbarkeit und die Verbesserung der Justizsysteme der Mitgliedstaaten geschaffen werden. Die Ergebnisse des Justizbarometers fließen u. a. in den jährlichen Rechtsstaatlichkeitsbericht der Kommission, in die Ausarbeitung länderspezifischer Empfehlungen im Rahmen des Europäischen Semesters, in die Bewertung der Umsetzung nationaler Aufbau- und Resilienzpläne und in die Feststellung von Rechtsstaatlichkeitsverstößen im Rahmen der Rechtsstaatskonditionalität ein. Die Unabhängigkeit der Justiz werde im Wesentlichen auf Grundlage ihrer Wahrnehmung in der Öffentlichkeit sowie systemischer Vorkehrungen zum Schutz der Unabhängigkeit von Richtern in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten bewertet. Die wahrgenommene Unabhängigkeit der Gerichte habe sich in vielen Mitgliedstaaten im Vergleich zum Jahr 2016 verbessert. Deutsche Gerichte werden jeweils von etwa 70 % der Bevölkerung und der Unternehmen für unabhängig gehalten, Deutschland liegt damit im oberen Drittel der Mitgliedstaaten. Auch in diesem Jahr beurteilt das Justizbarometer die Unabhängigkeit der Rechtsanwaltskammern und Anwälte. Wie schon im Vorjahr gebe es für Deutschland einen Punktabzug aufgrund der ministeriellen Rechtsaufsicht über die Rechtsanwaltskammern. Bei der Zahl der Anwälte pro Einwohner, welche einen Indikator für die Qualität der Justizsysteme darstellt, läge Deutschland im oberen Mittelfeld. Im Übrigen erkenne das Justizbarometer insbesondere im Hinblick auf die Digitalisierung der Justiz noch Verbesserungsbedarf, wobei Deutschland hier vergleichsweise gut abschneidet. Die BRAK hatte sich im Dezember 2023 an einer gezielten, nichtöffentlichen Konsultation der Kommission zum Justizbarometer 2024 beteiligt und sich zudem für eine gemeinsame Stellungnahme im Rahmen des Rates der Europäischen Anwaltschaften (CCBE) engagiert.

Uta Wichering, Ressortleiterin Wirtschaftsrecht

 
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