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BB 2020, 2664
 

Im Blickpunkt

Abbildung 21

Am 26.10.2020 haben das Bundesministerium der Finanzen (BMF) und das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Finanzmarktintegrität vorgelegt mit Frist zur Kommentierung bis zum 9.11.2020. Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat zu diesem Entwurf eine Stellungnahme erarbeitet, die ebenso wie die ausführliche PM dazu unter www.idw.de abrufbar ist. Zahlreiche der in dem Gesetzentwurf enthaltenen Vorschläge zur Abschlussprüfung, heißt es in IDW Aktuell vom 6.11.2020, stellten keine Antworten auf die durch Wirecard hervorgerufenen Fragen dar. Sie schadeten vielmehr der deutschen Wirtschaft und der Finanzmarktintegrität Deutschlands. Zudem müsse man feststellen, dass der Referentenentwurf, wenn seine Regelungen Gesetz würden, massiv in die Geschäftsmodelle des Berufsstands eingriffe. Dies gelte insbesondere, aber nicht ausschließlich, für die vorgeschlagene Neuregelung der Haftung des Wirtschaftsprüfers (also bei der Durchführung von Abschlussprüfungen wie anderen Dienstleistungen). Die nicht auf die Prüfung oder Beratung von kapitalmarktorientierten Unternehmen beschränkten Erweiterungen der Haftung würden nicht die Qualität der Abschlussprüfung erhöhen, in ihrem Zusammenwirken, aber auch einzeln, die Konzentration im Prüfungsmarkt erhöhen – vor allem mittelständische Prüfungspraxen praktisch von der Durchführung von Abschlussprüfungen ausschließen und zu einer Erhöhung der Versicherungsprämien, verbunden mit im Ergebnis auch höheren Kosten der Wirtschaft, führen. Auch die im Referentenentwurf vorgeschlagenen Maßnahmen zur Stärkung der Unternehmensgovernance blieben hinter dem Erforderlichen zurück und seien – auch vor dem Hintergrund der Gesetzesbegründung – teilweise unklar. – Die Wirtschaftsprüferkammer (s. BB 2020, 2537) und das Deutsche Aktieninstitut (www.dai.de) haben sich ebenfalls kritisch zu dem Referentenentwurf geäußert. S. dazu auch den Beitrag von Veidt/Uhlmann, BB 2020, 2608 ff., und die im kommenden Heft erscheinende Stellungnahme des Arbeitskreises Bilanzrecht der Hochschullehrer Rechtswissenschaft.

Gabriele Bourgon, Ressortleiterin Bilanzrecht und Betriebswirtschaft

 
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